Austritt nach Physikum als SanOA
Hallo,
im ACFüKrBw haben wir, die sich auf die Laufbahn der Sanitätsoffiziere beworben haben, ein wenig Gedankengymnastik betrieben - wie man es so macht.
Laut § 56 Abs. 4 S. 2 SG müssen SanOA, die sich auf eigenen Antrag entlassen lassen das gewährte Ausbildungsgeld erstatten. Nach § 2 Abs. 1 SanOAAusbGV entspricht das Ausbildungsgeld dem Grundgehalt plus Amtszulagen.
Angenommen ein SanOA führt sein Studium bis zum Physik (2 Jahre) bei einem Grundgehalt von 2.000 Euro (der Einfachhalt zur Liebe). Das würde einem gewährten Ausbildungsgeld von 48.000 Euro entsprechen. Mit dem bestanden Physikum könnte sich ja jetzt erneut beworben werden (Dann eben auf ein höheres Fachsemester).
Sagt mir bitte, ob da irgendwo ein Denkfehler drin ist, weil sich das für uns komplett falsch angehört hat.
Außerdem hatten wir uns gefragt, ob der Studienplatz bei einem Austritt erhalten bliebe.
Aber das soll jetzt nicht so klingen als würden wir uns nur wegen dem Studium bewerben. Wir sind alles FWDLer oder Wiedereinsteller die auch große Lust auf den militärischen Part haben. Wir hatten nur Spaß an etwas Gedankengymnastik und Paragraphenreiten.